Renault Twizy ab sofort vorsteuerabzugsberechtigt

22. Februar 2016
Mit dem Renault Twizy ist ab sofort auch das kleinste Renault-Elektrofahrzeug vorsteuerabzugsberechtigt. Dadurch bekommen Unternehmen, wie schon für Renault ZOE und Renault Kangoo Z.E., die komplette beim Fahrzeugkauf entrichtete Mehrwertsteuer zurückerstattet.

So gewinnt der kleine Stadtflitzer für Unternehmen, die durch Besonderheit auffallen und dabei einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten wollen, zusätzlich an Attraktivität. Selbstverständlich ist die Vorsteuerabzugsberechtigung sowohl für die zweisitzige Ausführung als auch den Twizy Cargo mit Ladeabteil im Fahrzeugheck gültig.

In Österreich wurden bisher über 2.200 Renault Elektrofahrzeuge zugelassen. Davon entfielen über 500 Zulassungen auf den Renault Twizy. Die für die gesamte Renault Z.E. Palette gültige, sowohl auf die Anschaffung und die laufenden Kosten anwendbare Vorsteuerabzugsberechtigung ist für Unternehmer ein zusätzlicher Anreiz, auf nachhaltige Mobilität umzusteigen.
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